Mietkaution-Rechner

Die Mietkaution darf nach § 551 BGB höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskosten betragen. Eine Geldkaution dürfen Sie in drei gleichen Monatsraten zahlen. Berechnen Sie hier Höhe, Raten und Fälligkeiten – kostenlos, ohne Anmeldung, Ihre Eingaben bleiben im Browser.

Ihre Angaben

Kaltmiete ohne Vorauszahlung oder Pauschale für Betriebskosten

Monat, in dem das Mietverhältnis beginnt

Der Rechner vergleicht den Betrag mit der Grenze aus § 551 BGB.

Tragen Sie eine eigene Annahme ein.

Ergebnis erscheint hier

Geben Sie Ihre Nettokaltmiete ein – das Ergebnis erscheint sofort.

Wie hoch darf die Mietkaution sein?

Nach § 551 BGB darf die Kaution höchstens drei Monatsmieten betragen. Maßgeblich ist die Nettokaltmiete, also die Kaltmiete ohne die als Pauschale oder Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten. Vereinbarungen, die davon zu Ihrem Nachteil abweichen, sind unwirksam.

Zahlung in drei Raten

Eine Geldkaution dürfen Sie in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen leisten. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die beiden weiteren zusammen mit den unmittelbar folgenden zwei Monatsmieten.

Zahlen Sie die Raten pünktlich: Sind Sie mit der Kaution in Höhe von zwei Monatsmieten im Verzug, ist das nach § 569 Abs. 2a BGB ein wichtiger Grund für eine Kündigung, auch ohne vorherige Abmahnung.

Beispiel: 850 € Nettokaltmiete

Sie geben eine Nettokaltmiete von 850 €, den Mietbeginn Januar 2027, eine verlangte Kaution von 3.000 €, 0,5 % Zinsen und 5 Jahre Mietdauer ein. Die 0,5 % sind eine Annahme für dieses Beispiel, kein aktueller Marktzins.

  • Höchstbetrag: 3 × 850 €2.550 €
  • 1. Rate im Januar 2027850 €
  • 2. Rate im Februar 2027850 €
  • 3. Rate im März 2027850 €
  • Verlangt der Vermieter 3.000 €: zu viel450 €
  • Zinsen: 2.550 € × 1,005⁵ − 2.550 €64,39 €

Mit Zinsen wächst die Kaution in diesem Beispiel auf 2.614,39 €.

So lesen Sie das Ergebnis

Der grüne Betrag ist der gesetzliche Höchstbetrag. Liegt die verlangte Kaution darüber, zeigt der Rechner die Differenz und berechnet die Raten aus dem Höchstbetrag. Liegt sie darunter, rechnet er mit dem verlangten Betrag. Lässt sich die Summe nicht glatt durch drei teilen, trägt die letzte Rate die Cent-Differenz: 1.000 € ergeben 333,33 €, 333,33 € und 333,34 €.

Die Zinsen sind eine Schätzung mit jährlichem Zinseszins und dem Zinssatz, den Sie eintragen. Ihre Eingaben bleiben im Browser.

Anlage und Zinsen

Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen anlegen, und zwar bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz, wenn Sie nichts anderes vereinbaren. Die Erträge stehen Ihnen als Mieter zu und erhöhen die Kaution. Nur bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim muss der Vermieter die Kaution nicht verzinsen.

Rückzahlung am Mietende

§ 551 BGB nennt keine feste Frist für die Rückzahlung. Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung beim Auszug, zum Beispiel mit einem Übergabeprotokoll, und wenden Sie sich bei Streit um die Kaution an einen Mieterverein.

Formen der Mietkaution

Welche Form möglich ist, vereinbaren Sie mit dem Vermieter.

  • Barkaution / Überweisung

    Sie zahlen den Betrag an den Vermieter, der ihn getrennt anlegt.

  • Sparbuch (verpfändet)

    Sie legen ein Sparbuch an und verpfänden es an den Vermieter.

  • Bankbürgschaft

    Ihre Bank bürgt gegenüber dem Vermieter für den Kautionsbetrag.

  • Kautionsversicherung

    Ein Versicherer übernimmt die Bürgschaft gegen einen laufenden Beitrag.

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