Städtisch
ABG Frankfurt Holding
54.917 Wohnungen im Konzern, Stand 31.12.2024 (Quelle)
Die Stadt Frankfurt ist Mehrheitsgesellschafterin. Die Inserate stehen direkt auf der Website der ABG.
In Frankfurt am Main werden öffentlich geförderte Wohnungen überwiegend direkt durch das Amt für Wohnungswesen vermittelt, und dafür ist eine Registrierung nötig. Auf dem freien Markt hilft der Online-Mietspiegel-Rechner der Stadt, die Vergleichsmiete für eine Wohnung zu ermitteln. Bei der ABG ist die Stadt Mehrheitsgesellschafterin.
756.000 Einwohner (Stand 31.12.2024, Statistisches Bundesamt). Angaben geprüft am 1. November 2026.
Neben der ABG lohnt der Blick auf zwei weitere Unternehmen. Ihre Zahlen gelten für das gesamte Unternehmen, nicht nur für Frankfurt.
Städtisch
54.917 Wohnungen im Konzern, Stand 31.12.2024 (Quelle)
Die Stadt Frankfurt ist Mehrheitsgesellschafterin. Die Inserate stehen direkt auf der Website der ABG.
Wohnungsunternehmen
61.556 Wohnungen, Stand 2025 (Quelle)
In der Wohnungssuche auf der Website können Sie Frankfurt am Main als Ort auswählen.
Wohnungsunternehmen
rund 53.000 verwaltete Wohnungen, Angabe der GWH von 2026 (Quelle)
Alle verfügbaren Wohnungen der GWH stehen in der Wohnungssuche auf ihrer Website.
Weitere Unternehmen finden Sie in unserer Übersicht 10 große Wohnungsbaugesellschaften in Deutschland im Überblick.
Mietwerte, Gebühren, Öffnungszeiten und den genauen Ablauf finden Sie auf den verlinkten offiziellen Seiten.
Frankfurter Mietspiegel
Erhältlich bei: Stadt Frankfurt am Main
Der Online-Rechner der Stadt ermittelt die ortsübliche Vergleichsmiete für eine Wohnung und basiert auf dem qualifizierten Mietspiegel der Stadt.
Zuständig: Amt für Wohnungswesen
In Frankfurt werden öffentlich geförderte Wohnungen überwiegend direkt durch das Amt für Wohnungswesen vermittelt. Dafür ist eine Registrierung nötig, die Sie dort beantragen können.
Verwaltungsportal Hessen: FrankfurtDas Bundesmeldegesetz verlangt, dass Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden.
Dafür braucht das Amt die Bestätigung Ihres Vermieters. Mehr dazu in unserer Vorlage Wohnungsgeberbestätigung.
§ 17 BundesmeldegesetzJeder Hinweis nennt seine Quelle. Für eine rechtliche Einschätzung im Einzelfall wenden Sie sich an eine Beratungsstelle.
Geben Sie die Daten der inserierten Wohnung in den Online-Mietspiegel-Rechner ein. Das Ergebnis hängt von Ihren Angaben ab, je genauer sie sind, desto zuverlässiger wird es.