Mieterselbstauskunft
online ausfüllen

Füllen Sie die Mieterselbstauskunft Stufe für Stufe aus und laden Sie nur die Angaben herunter, die gerade gefragt werden dürfen. Ihre Daten werden nur lokal in Ihrem Browser gespeichert.

Was ist eine Mieterselbstauskunft?

Die Mieterselbstauskunft ist ein Fragebogen, mit dem Sie einem Vermieter vor dem Mietvertrag Angaben zu Ihrer Person, Ihrem Einkommen und Ihrem Haushalt machen. Vermieter dürfen sie einholen, aber nur mit Fragen, an denen sie ein berechtigtes Interesse haben. Die Grenzen beschreibt die Datenschutzkonferenz (DSK), das Gremium der deutschen Datenschutzbehörden, in ihrer Orientierungshilfe (Version 2.0, Januar 2026) und einem Musterfragebogen. Beides ist kein Gesetz, zeigt aber, wie die Aufsichtsbehörden die Rechtslage beurteilen.

So füllen Sie die Mieterselbstauskunft online aus

Wählen Sie zuerst, wofür Sie das Dokument brauchen: für die Besichtigung, weil Sie die Wohnung mieten möchten, oder weil der Vermieter sich für Sie entschieden hat. Das Formular folgt dem Musterfragebogen und zeigt nur die Fragen dieser Stufe und der Stufen davor. Pflicht sind im Formular nur die Stufe, Ihr Name und eine Kontaktmöglichkeit. Alle anderen Felder können leer bleiben und erscheinen dann nicht im Dokument.

Am Ende laden Sie das Dokument als PDF oder Textdatei herunter, beide enthalten dieselben Angaben. Geben Sie es erst ab, wenn die Angaben gefragt sind. Ihre Eingaben liegen im lokalen Speicher Ihres Browsers und werden nicht an unsere Server übertragen. Auf einem gemeinsam genutzten Gerät löschen Sie sie nach dem Download mit „Neues Formular“. Hintergründe und Beispiele finden Sie im Ratgeber Mieterselbstauskunft: Vorlage und erlaubte Fragen.

Welche Angaben laut Datenschutzkonferenz wann gefragt werden dürfen

1. Beim Besichtigungstermin

Name, Vorname und eine Kontaktmöglichkeit genügen, bei einer Sozialwohnung zusätzlich die Angabe zum Wohnberechtigungsschein. Fragen zu Ihren Finanzen sind in aller Regel noch nicht erforderlich. Kommen Sie allein zur Besichtigung, darf der Vermieter sich den Ausweis zeigen lassen, eine Ausweiskopie ist aber unzulässig.

2. Wenn Sie die Wohnung mieten möchten

Jetzt sind Fragen zur Zahl der einziehenden Personen, zu Arbeitgeber und Beruf, zum Nettoeinkommen, zu Haustieren (außer Kleintieren), zu einem laufenden Insolvenzverfahren und zu Räumungstiteln der letzten fünf Jahre zulässig. Zahlt eine öffentliche Stelle die Miete vollständig und direkt an den Vermieter, sind Fragen zum Einkommen unzulässig.

3. Wenn der Vermieter sich für Sie entschieden hat

Unmittelbar vor dem Vertrag darf er einen Einkommensnachweis verlangen, auf dem Sie nicht erforderliche Angaben schwärzen können, und einen Bonitätsnachweis. Auch nach erheblichen Mietrückständen darf er nun fragen: mehr als eine Monatsmiete über zwei aufeinanderfolgende Monate oder mindestens zwei Monatsmieten über einen längeren Zeitraum.

Beispiel: Einkommen und Belastungen eintragen

Angenommen, Sie verdienen 2.800 € netto und zahlen 300 € Kreditrate im Monat. Für die Miete bleiben also 2.800 € − 300 € = 2.500 €. Sie tragen als Nettoeinkommen 2800 ein und als verfügbaren Betrag 2500. Dass die 300 € eine Kreditrate sind, müssen Sie nicht angeben, denn Fragen nach den Gründen sind laut Datenschutzkonferenz unzulässig. Das Formular rechnet nicht selbst. Statt des genauen Einkommens genügt nach der Orientierungshilfe auch die Angabe, dass es über einer bestimmten Grenze liegt.

Was Vermieter laut Datenschutzkonferenz außerdem nicht verlangen dürfen

  • Familienstand: Die mögliche Haftung von Ehegatten begründet laut Orientierungshilfe kein berechtigtes Interesse, im Musterfragebogen fehlt die Frage.
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Ihr bisheriger Vermieter ist nicht verpflichtet, sie auszustellen, also kann der neue sie nicht verlangen.
  • Vollständige Datenkopie der Auskunftei: Die Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO enthält oft mehr, als für die Miete nötig ist. Verlangt werden darf nur ein Bonitätsnachweis, der die dafür erforderlichen Angaben enthält.
  • Einwilligung in eine Bonitätsabfrage: Sie zu verlangen, ist laut Orientierungshilfe nicht rechtmäßig.

Bleiben Sie bei zulässigen Fragen bei der Wahrheit: Wer durch arglistige Täuschung zu einer Erklärung bewegt wird, kann sie nach § 123 BGB anfechten, das kann auch den Mietvertrag betreffen. Bekommen Sie die Wohnung nicht, muss der Vermieter Ihre Daten laut Datenschutzkonferenz löschen, sobald er sie nicht mehr braucht. Bei Fragen hilft die Datenschutzbehörde Ihres Bundeslandes.

Wohnungsbewerbung: Muster und Beispiele

Unzulässige Fragen

Diese Fragen müssen Sie nicht beantworten

Folgende Fragen sind laut Datenschutzkonferenz in aller Regel unzulässig. Sie müssen sie nicht beantworten und können das Feld leer lassen:

  • Religionszugehörigkeit
  • Parteizugehörigkeit
  • Ethnische Herkunft
  • Staatsangehörigkeit
  • Heiratsabsichten
  • Schwangerschaft oder Kinderwunsch
  • Vorstrafen
  • Laufende Ermittlungsverfahren
  • Mitgliedschaft im Mieterverein
  • Dauer der Beschäftigung
  • Gründe für monatliche Belastungen
  • Kontaktdaten aktueller oder früherer Vermieter

Mieterselbstauskunft online ausfüllen

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