Die Wohnungsgeberbestätigung ist die nach § 19 Bundesmeldegesetz vorgeschriebene Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug einer Person, die der Meldebehörde bei der Anmeldung vorliegen muss. Dieser Ratgeber definiert das Dokument und grenzt es von den übrigen Bescheinigungen ab, die im Mietalltag ebenfalls Vermieterbescheinigung heißen: der Vorvermieterbescheinigung und der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Danach folgen die gesetzlichen Pflichtangaben mit einer ausfüllbaren Vorlage, die Frage nach dem Aussteller von der Mietwohnung über Untermiete bis zum Eigentum, die Zwei-Wochen-Frist, die beiden Übermittlungswege schriftlich und elektronisch, das Vorgehen bei Verweigerung durch den Vermieter sowie die Bußgelder bei Verstößen. Am Ende stehen kurze Antworten zu Kosten, Formularen der Meldebehörden, Bewerbungsunterlagen, Anmeldeunterlagen und Sonderfällen wie Auszug, Zwischenmiete und Selbstausstellung.
Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?
Die Wohnungsgeberbestätigung ist die Bestätigung des Wohnungsgebers nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG), dass eine meldepflichtige Person zu einem bestimmten Datum in seine Wohnung eingezogen ist.
Gebräuchlich sind auch die Begriffe Wohnungsgeberbescheinigung, Vermieterbescheinigung und Einzugsbestätigung; gemeint ist jeweils dasselbe Dokument. Das BayernPortal beschreibt es so: Wohnungsgeber ist, wer die Wohnung zur Verfügung stellt, in erster Linie Vermieter oder deren Beauftragte, aber auch Hauptmieter, die Wohnraum untervermieten. Wohnungsgeber und Eigentümer sind nicht zwingend dieselbe Person; ist der Eigentümer nicht selbst Wohnungsgeber, nennt die Bestätigung zusätzlich seinen Namen (§ 19 Abs. 3 BMG).
Was ist der Unterschied zwischen Wohnungsgeberbestätigung und Vermieterbescheinigung?
Vermieterbescheinigung ist ein Sammelbegriff; meist ist damit die Wohnungsgeberbestätigung für die Meldebehörde gemeint. Im Alltag nennen Vermieter und Mieter aber auch zwei weitere Dokumente so, die mit der Anmeldung nichts zu tun haben. Der Unterschied liegt im Empfänger: Die Wohnungsgeberbestätigung dient zur Vorlage bei der Meldebehörde, Vorvermieterbescheinigung und Mietschuldenfreiheitsbescheinigung dienen zur Vorlage beim neuen Vermieter. Die Wohnungsgeberbestätigung ist in § 19 BMG vorgeschrieben.
Die folgende Tabelle ordnet die drei Dokumente ein, die im Mietalltag als Vermieterbescheinigung bezeichnet werden:
| Dokument | Zweck | Empfänger | Rechtsgrundlage | Pflicht? |
|---|---|---|---|---|
| Wohnungsgeberbestätigung | Anmeldung nach dem Einzug | Meldebehörde | § 19 BMG | Ja, für den Wohnungsgeber |
| Vorvermieterbescheinigung | Nachweis über das bisherige Mietverhältnis bei der Wohnungsbewerbung | neuer Vermieter | – | – |
| Mietschuldenfreiheitsbescheinigung | Nachweis, dass keine Mietrückstände bestehen | neuer Vermieter | – | Nein, freiwillig |
Dieser Ratgeber behandelt die Wohnungsgeberbestätigung; die beiden anderen Dokumente werden im letzten Teil kurz erklärt.
Welche Angaben muss die Wohnungsgeberbestätigung enthalten?
Die Wohnungsgeberbestätigung enthält die Angaben, die § 19 Abs. 3 BMG nennt. Weitere Daten wie Geburtsdatum, Miethöhe oder Kontoverbindung nennt das Gesetz nicht.
Nach § 19 Abs. 3 BMG enthält die Wohnungsgeberbestätigung die folgenden Pflichtangaben:
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers: Name und vollständige Anschrift des Wohnungsgebers.
- Name des Eigentümers, wenn dieser nicht selbst Wohnungsgeber ist: etwa bei Untervermietung. Das Gesetz verlangt nur den Namen, nicht die Anschrift des Eigentümers.
- Einzugsdatum: der Tag, an dem die einziehenden Personen die Wohnung tatsächlich bezogen haben, nicht der Beginn des Mietvertrags.
- Anschrift der Wohnung: Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Das Gesetz nennt nur die Anschrift; bei Mehrfamilienhäusern erleichtert eine Angabe wie Stockwerk oder Wohnungsnummer die Zuordnung.
- Namen der meldepflichtigen Personen: Vor- und Familiennamen aller einziehenden Personen, auch von Partnern und Kindern.
Den Abschluss bilden üblicherweise Ort, Datum und Unterschrift des Wohnungsgebers oder der von ihm beauftragten Person.
Wohnungsgeberbestätigung als PDF-Vorlage ausfüllen
Mit der kostenlosen Vorlage von besichtigungstermin.de füllen Sie die Wohnungsgeberbestätigung mit allen Pflichtangaben online aus und laden sie als PDF herunter. Das dauert etwa zwei Minuten. Das Formular fragt Wohnungsgeber, Eigentümer, Einzugsdatum, Wohnungsanschrift und beliebig viele einziehende Personen ab. Das PDF entsteht direkt in Ihrem Browser; Ihre Angaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Die Vorlage bestätigt ausschließlich den Einzug. Anschließend das PDF zum Ausdrucken öffnen und vom Wohnungsgeber unterschreiben lassen.
Wer stellt die Wohnungsgeberbestätigung aus?
Die Wohnungsgeberbestätigung stellt ausschließlich der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person aus (§ 19 Abs. 1 S. 2 und S. 5 BMG). Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken; die meldepflichtige Person liefert ihm die dafür nötigen Daten (§ 19 Abs. 1 S. 4 BMG). Wer im Einzelfall Wohnungsgeber ist, hängt von der Wohnsituation ab. Typische Konstellationen sind die Mietwohnung, die Untermiete, das selbst genutzte Eigentum und der Einzug bei Eltern oder Partner.
Wohnungsgeberbestätigung bei Mietwohnung und Hausverwaltung
In einer Mietwohnung ist der Vermieter der Wohnungsgeber; beauftragt er eine Hausverwaltung, kann diese die Bestätigung ausstellen. Ist der Vermieter nicht selbst Eigentümer, steht zusätzlich der Name des Eigentümers im Formular. Praxistipp für Mieter: Fordern Sie die Bestätigung bei der Schlüsselübergabe gemeinsam mit dem Übergabeprotokoll an, dann liegt sie rechtzeitig vor.
Wohnungsgeberbestätigung bei Untermiete und WG
Auch Hauptmieter, die Wohnraum untervermieten, können laut BayernPortal Wohnungsgeber sein; sie stellen die Bestätigung dann aus und tragen zusätzlich den Namen des Eigentümers ein. Das gilt auch in der WG: Hat ein Bewohner den Hauptmietvertrag und vermietet an neue Mitbewohner unter, bestätigt er deren Einzug.
Wohnungsgeberbestätigung bei selbst genutztem Eigentum
Wer in die eigene Wohnung oder das eigene Haus einzieht, bestätigt den Einzug selbst. Das BayernPortal spricht in diesem Fall von einer Eigenerklärung. Im Formular stehen dann der Eigentümer als Wohnungsgeber, das Einzugsdatum, die Anschrift und die Namen aller einziehenden Personen. Ob die Meldebehörde dafür ein eigenes Formular vorsieht, erfahren Sie vor dem Termin auf der Webseite des zuständigen Bürgeramts.
Wohnungsgeberbestätigung beim Einzug bei Eltern oder Partner
Zieht jemand bei Eltern oder beim Partner ein, stellt die Bestätigung aus, wer die Wohnung zur Verfügung stellt. Ist das nicht der Eigentümer, nennt die Bestätigung zusätzlich dessen Namen.
Wann muss die Wohnungsgeberbestätigung vorliegen?
Die Wohnungsgeberbestätigung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug vorliegen, denn in derselben Frist meldet sich die meldepflichtige Person bei der Meldebehörde an (§ 17 Abs. 1 BMG). § 19 Abs. 1 BMG verpflichtet den Wohnungsgeber ausdrücklich, den Einzug innerhalb dieser Frist zu bestätigen. Die zwei Wochen beginnen mit dem Beziehen der Wohnung, nicht mit dem Mietbeginn.
Im Ablauf bedeutet das: Bestätigung bei der Schlüsselübergabe mitnehmen und sofort einen Termin beim Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt buchen. Wer keinen Termin innerhalb der zwei Wochen findet, dokumentiert am besten seine Buchungsversuche und fragt bei der Meldebehörde nach.
Wie wird die Wohnungsgeberbestätigung übermittelt?
Der Wohnungsgeber bestätigt den Einzug entweder schriftlich gegenüber der einziehenden Person oder elektronisch direkt gegenüber der Meldebehörde (§ 19 Abs. 1 S. 2 BMG). Welchen Weg er wählt, entscheidet der Wohnungsgeber; die elektronische Variante setzt einen entsprechenden Dienst der Meldebehörde voraus.
Schriftliche Bestätigung auf Papier oder als PDF
Bei der schriftlichen Bestätigung füllt der Wohnungsgeber das Formular aus, unterschreibt es und übergibt es der einziehenden Person, die es bei der Anmeldung vorlegt (§ 23 Abs. 1 BMG). Bringen Sie am besten das unterschriebene Original mit. Ob auch ein Scan genügt oder ein bestimmter Vordruck gewünscht ist, erfahren Sie bei Ihrer Meldebehörde.
Elektronische Bestätigung an die Meldebehörde
Bei der elektronischen Bestätigung übermittelt der Wohnungsgeber die Daten direkt an die Meldebehörde und gibt das erzeugte Zuordnungsmerkmal an die einziehende Person weiter (§ 19 Abs. 4 BMG). Mit diesem Merkmal ordnet die Behörde die Bestätigung bei der Anmeldung zu, ein Papierformular entfällt. Ob Ihre Meldebehörde das anbietet, erfahren Sie dort. Sieht die Meldebehörde weitere Formen der Authentifizierung des Wohnungsgebers vor, verlangt das Gesetz Schutzmaßnahmen nach der DS-GVO.
Was tun, wenn der Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung verweigert?
Verweigert der Vermieter die Bestätigung oder erhalten Sie sie nicht rechtzeitig, teilen Sie das der Meldebehörde unverzüglich mit (§ 19 Abs. 2 BMG). Die Pflicht liegt also nicht allein beim Vermieter: Auch die meldepflichtige Person muss handeln.
Verweigert der Wohnungsgeber die Bestätigung oder bleibt sie aus, gehen Sie in diesen Schritten vor:
- Schriftlich anfordern: Fordern Sie die Bestätigung per E-Mail oder Brief mit kurzer Frist an und weisen Sie auf die Mitwirkungspflicht nach § 19 Abs. 1 BMG und das mögliche Bußgeld hin.
- Meldebehörde informieren: Bleibt die Bestätigung aus, teilen Sie das der Meldebehörde unverzüglich mit und bringen Mietvertrag, Übergabeprotokoll und Ihre Anfrage an den Vermieter mit.
- Behörde klärt mit dem Wohnungsgeber: Die Meldebehörde kann beim Wohnungsgeber und beim Eigentümer Auskunft einholen (§ 19 Abs. 5 BMG). Eine fehlende Bestätigung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden (§ 54 BMG).
Welche Bußgelder drohen bei Verstößen gegen § 19 BMG?
Verstöße gegen die Mitwirkungspflicht sind Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße bis 1.000 Euro, bei Scheinanmeldungen bis 50.000 Euro geahndet werden können (§ 54 Abs. 3 BMG). Betroffen sind beide Seiten: der Wohnungsgeber, der nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig bestätigt, und die meldepflichtige Person, die sich nicht rechtzeitig anmeldet.
Die Bußgeldvorschriften des § 54 BMG sehen für die Wohnungsgeberbestätigung folgende Höchstbeträge vor:
| Verstoß | Norm | Höchstbetrag |
|---|---|---|
| Wohnungsgeber bestätigt den Einzug nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig | § 54 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 19 Abs. 1 S. 2 BMG | 1.000 Euro |
| Bestätigung wird ausgestellt, ohne Wohnungsgeber oder beauftragte Person zu sein | § 54 Abs. 2 Nr. 4 i. V. m. § 19 Abs. 1 S. 5 BMG | 1.000 Euro |
| Meldepflichtige Person meldet sich nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig an | § 54 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 17 Abs. 1 BMG | 1.000 Euro |
| Wohnanschrift wird für eine Scheinanmeldung angeboten oder zur Verfügung gestellt | § 54 Abs. 1 i. V. m. § 19 Abs. 6 BMG | 50.000 Euro |
Die Beträge sind Höchstgrenzen, keine Regelsätze. Die tatsächliche Geldbuße setzt die zuständige Behörde im Einzelfall fest.
Welche Fragen stellen sich rund um die Vermieterbescheinigung?
Rund um die Vermieterbescheinigung entstehen Fragen zu Kosten, Formularen, Sonderfällen der Anmeldung und zu den Bescheinigungen, die Mieter bei der Wohnungsbewerbung vorlegen. Die folgenden Antworten sind kurz; ausführliche Anleitungen stehen auf den verlinkten Seiten.
Was kostet eine Wohnungsgeberbestätigung?
Für die Ausstellung der Wohnungsgeberbestätigung fallen laut BayernPortal keine Gebühren an.
Wo gibt es das Formular für Berlin, München und Hamburg?
Formulare finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Meldebehörde. Die Inhalte nennt bundesweit § 19 Abs. 3 BMG. Ob Ihr Bürgeramt ein eigenes Formular bevorzugt, erfahren Sie dort.
Was ist eine Vorvermieterbescheinigung?
Die Vorvermieterbescheinigung ist eine Bestätigung des bisherigen Vermieters über Mietdauer, pünktliche Mietzahlung und ein störungsfreies Mietverhältnis. Mieter können sie dem neuen Vermieter mit der Bewerbungsmappe für die Wohnung vorlegen. Mit der Anmeldung bei der Meldebehörde hat sie nichts zu tun.
Was ist eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?
Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bestätigt, dass zum Ausstellungsdatum keine Mietrückstände aus dem bisherigen Mietverhältnis bestehen. Sie ist kürzer als die Vorvermieterbescheinigung, enthält keine Bewertung des Mietverhaltens und dient ebenfalls nur der Wohnungsbewerbung. Für die Meldebehörde spielt sie keine Rolle.
Welche Unterlagen braucht man für die Anmeldung?
Für die Anmeldung beim Bürgeramt legen Sie folgende Unterlagen vor:
- einen Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Ausweisdokument
- die unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung oder das Zuordnungsmerkmal der elektronischen Bestätigung
- den ausgefüllten Meldeschein, soweit die Meldebehörde ihn verlangt
Den Termin planen Sie am besten gleich mit der Umzugscheckliste ein.
Reicht der Mietvertrag für die Anmeldung?
Nein, der Mietvertrag ersetzt die Wohnungsgeberbestätigung nicht. Er belegt das Mietverhältnis, aber nicht den tatsächlichen Einzug, und § 19 BMG verlangt ausdrücklich die Bestätigung des Wohnungsgebers mit Einzugsdatum.
Braucht man beim Auszug eine Wohnungsgeberbestätigung?
Nein. § 19 Abs. 1 BMG verlangt eine Bestätigung für den Einzug. Wer innerhalb Deutschlands umzieht, meldet sich am neuen Wohnort an. Eine Abmeldung ist nur nötig, wenn Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen, etwa beim Wegzug ins Ausland, und zwar innerhalb von zwei Wochen (§ 17 Abs. 2 BMG).
Braucht man bei Zwischenmiete eine Wohnungsgeberbestätigung?
Nein, wenn Sie bereits in Deutschland gemeldet sind und die Zwischenmiete höchstens sechs Monate dauert. Dann entfällt die Anmeldung und damit die Bestätigung (§ 27 Abs. 2 BMG). Wer nach Ablauf von sechs Monaten noch in der Wohnung lebt, meldet sich innerhalb von zwei Wochen an, mit Wohnungsgeberbestätigung. Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und in Deutschland nicht gemeldet sind, gilt das bereits nach drei Monaten.
Darf man die Wohnungsgeberbestätigung selbst ausstellen?
Nein, als Mieter nicht: Die Bestätigung stellt nur der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person aus, und eine selbst ausgestellte Bestätigung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 1.000 Euro Bußgeld geahndet werden kann (§ 54 Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 3 BMG). Sie können die Vorlage aber vorab ausfüllen und dem Vermieter zur Unterschrift geben. Eigentümer, die die eigene Wohnung beziehen, bestätigen den Einzug laut BayernPortal als Eigenerklärung.
Ist der Vermieter zur Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verpflichtet?
Nein. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Vermieter seinem bisherigen Mieter über eine Quittung über die empfangenen Mietzahlungen hinaus keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung erteilen muss (Urteil vom 30.09.2009, VIII ZR 238/08). Die Datenschutzkonferenz folgert daraus, dass der neue Vermieter eine solche Bescheinigung nicht verlangen kann. Was in die Mieterselbstauskunft gehört, erklärt unser eigener Ratgeber.
Quellen
- § 17 Bundesmeldegesetz (Anmeldung, Abmeldung)
- § 19 Bundesmeldegesetz (Mitwirkung des Wohnungsgebers)
- § 23 Bundesmeldegesetz (Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht)
- § 27 Bundesmeldegesetz (Ausnahmen von der Meldepflicht)
- § 54 Bundesmeldegesetz (Bußgeldvorschriften)
- BayernPortal: Wohnungsgeberbestätigung
- BGH, Urteil vom 30. September 2009, VIII ZR 238/08
- Datenschutzkonferenz: Orientierungshilfe zur Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressent:innen, Version 2.0, Januar 2026
Dieser Ratgeber beschreibt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich am besten an einen Mieterverein.