Eine gut vorbereitete Wohnungsbewerbung hilft Ihnen, schnell zu reagieren. Wichtig ist dabei die Reihenfolge.
Warum die Reihenfolge wichtig ist
Welche Angaben und Unterlagen ein Vermieter verlangen darf, hängt laut Datenschutzkonferenz (DSK) davon ab, wie weit der Vermietungsprozess ist. Wer zu früh alles verschickt, gibt mehr von sich preis als nötig. Wer vorbereitet ist, kann schnell reagieren, wenn der Vermieter nachfragt.
Strukturierter Bewerbungsplan für die Wohnungssuche: Die fünf Säulen
Eine strukturierte Herangehensweise hilft Ihnen beim Besichtigungstermin und danach. Diese Checkliste folgt den Phasen, die die Datenschutzkonferenz unterscheidet.
1. Vor der Besichtigung (Grundlagen)
Laut Datenschutzkonferenz genügen für einen Besichtigungstermin wenige Angaben:
- Name und Vorname
- Eine Kontaktmöglichkeit
- Wohnberechtigungsschein: nur bei Sozialwohnungen die Angabe, dass ein WBS vorliegt
Tipp: Fragen zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen sind in dieser Phase laut Datenschutzkonferenz in aller Regel nicht erforderlich.
2. Wenn Sie die Wohnung anmieten möchten (Angaben)
Sobald Sie erklären, die Wohnung anmieten zu wollen, darf der Vermieter laut Datenschutzkonferenz weitere Fragen stellen. Überlegen Sie sich vorab Ihre Antworten:
- Zahl der einziehenden Personen: und ob es Kinder oder Erwachsene sind
- Beruf und Arbeitgeber
- Nettoeinkommen: Laut Datenschutzkonferenz reicht auch der Hinweis, dass eine bestimmte Betragsgrenze überschritten wird
- Monatliche Belastungen: die Höhe, nicht die Gründe
- Eröffnetes Insolvenzverfahren: falls eines läuft
- Haustiere: soweit die Tierhaltung zustimmungsbedürftig ist
3. Nach der Entscheidung des Vermieters (Nachweise)
Erst wenn der Vermieter sich für Sie entschieden hat, sind laut Datenschutzkonferenz Nachweise an der Reihe. Halten Sie diese Unterlagen griffbereit:
- Eine aktuelle Lohn- oder Gehaltsabrechnung: alternativ etwa ein Kontoauszug oder Einkommensteuerbescheid, jeweils als Kopie mit geschwärzten nicht erforderlichen Angaben
- Eine Bonitätsauskunft: Sie sollte nur die für die Anmietung erforderlichen Angaben enthalten
Tipp: Übernimmt eine öffentliche Stelle die Miete vollständig und direkt, kann der Vermieter laut Datenschutzkonferenz dafür einen geeigneten Nachweis erfragen, aber nicht nach dem Einkommen fragen.
4. Was nicht verlangt werden darf (Grenzen)
Laut Datenschutzkonferenz dürfen Vermieter keine Ausweiskopie, keine Selbstauskunft nach Art. 15 DS-GVO (zum Beispiel die vollständige SCHUFA-Datenkopie), keine Kontaktdaten früherer Vermieter und keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verlangen. Auch nach der Dauer Ihrer Beschäftigung, Ihrer Staatsangehörigkeit und den Gründen für laufende Belastungen darf nicht gefragt werden. Unzulässige Fragen müssen Sie nicht beantworten, Sie können sie frei lassen.
5. Anschreiben und Ablage (Organisation)
Halten Sie Ihre Unterlagen geordnet bereit, damit Sie im richtigen Moment schnell reagieren können.
- Ein persönliches Anschreiben: Stellen Sie sich kurz vor. Mehr dazu in unseren Mustern für die Wohnungsbewerbung.
- Eine klare Ablage: Speichern Sie Ihre Dateien in einem Ordner mit beschreibenden Dateinamen.
Mit dieser Checkliste können Sie Ihre Bewerbung vorbereiten. Haben Sie alle Punkte abgedeckt?
Zusammenfassung der Phasen
| Phase | Angaben und Unterlagen | Hinweise |
|---|---|---|
| Vor der Besichtigung | Name, Vorname, eine Kontaktmöglichkeit, bei Sozialwohnungen WBS | Keine Fragen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen nötig. |
| Mietwunsch erklärt | Zahl der Personen, Beruf, Arbeitgeber, Nettoeinkommen, Höhe der Belastungen, Insolvenzverfahren, Haustiere | Nach den Gründen für Belastungen darf laut Datenschutzkonferenz nicht gefragt werden. |
| Vermieter hat sich entschieden | Eine aktuelle Lohn- oder Gehaltsabrechnung, Bonitätsauskunft | Nicht erforderliche Angaben schwärzen. |
| Nie | Ausweiskopie, Art.-15-Selbstauskunft, Kontaktdaten früherer Vermieter, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung | Laut Datenschutzkonferenz. Unzulässige Fragen dürfen frei bleiben. |